Nach Einreichen der Unterlagen in der ersten Januarwoche und zwischenzeitlicher Mitteilung dass der Antrag aufgrund Zuständigkeit an ein anderes Zollamt weitergeleitet wurde, kommt heute der Bescheid, dass keine Energiesteuer rückerstattet werden kann, weil der Energiebezug (Rechnung Stadtwerke) nicht bis zum 31.12.2009 sondern nur bis zum 19.12.2009 (da wurde von den Stadtweken abgelesen) nachgewiesen werden kann. Zum 31.03.2010 wird nun eine Zwischenabrechnung der Stadtwerke erfolgen – dann sehen wir weiter.